Förderlinie Innovation
Sie haben eine innovative Idee und brauch für die Umsetzung finanzielle Unterstützung?
Innovation ist zum Beispiel:
- Verankerung der Gemeinden im gesellschaftlichen Umfeld
- Etablierung der Gemeinden als geistig-geistlichen Bezugspunkt im Kiez
- Verkündigung und Öffentlichkeitsarbeit mit modernen bzw. digitalen Medien
- Partnerschaften mit anderen Kirchengemeinden, anderen Konfessionen oder Religionen und mit den Institutionen der Zivilgesellschaft
- Materielle Sicherung der Gemeinden durch innovative Formen der gemeinschaftlichen Nutzungen von Gebäuden und Personal
- Kulturelle Projekte im Rahmen von Musik, Kunst, Ausstellungen u.a.
- Anschubfinanzierung für größerer Projekte
Die Anträge müssen schriftlich per Mail an den jeweiligen Vorsitzenden des Ausschusses gestellt werden. Die Anträge müssen enthalten:
eine genaue Beschreibung des Projektes, die den Bezug des Projektes zum Förderzweck deutlich macht sowie die Laufzeit festlegt;
- einen ausgeglichenen Finanzierungsplan des Projektes;
- eine Darlegung aller Finanzierungsquellen;
- eine Darstellung der Eigenmittel;
- alle notwendigen Auszüge aus Sachbüchern und Haushaltsplan;
- eine Darstellung der Anschlussfähigkeit des Projektes;
- bei Vergabe von Aufträgen bzw. Honorarverträgen die Angebote;
- bei Anschaffung von Geräten die Angebote der Firmen.
- Formatvorlagen [Antrag] und [Kostenplan]
Zu jedem Antrag ist am Ende ein kurzer Abschlussbericht zu verfassen. Dieser wird der Kreissynode zur Kenntnis gebracht. Eine rückwirkende Förderung von abgeschlossenen Projekten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Es können in Ausnahmefällen Anträge im laufenden Projekt gestellt werden. Die Gremien entscheiden dann im Einzelfall.
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Anträge und Vergaberichtlinien Innovation
Projekte von Gemeinden
Gremium: HHA | Berechtigte: Gemeinden | Max. Höhe: 7.500 | Eigenanteil: min. 25% | Fristen: 30.3., 30.9.
Reformfonds
Gremium: Kirche und Zukunft | Berechtigte: Gemeinden | Max. Höhe:10.000 | Eigenanteil min. 50% | Fristen: rollierend
Sonderzuschüsse
Gremium: HHA | Berechtigte: alle Rechtträger | Max. Höhe: 15.000 | Eigenanteil min. 10 % | Fristen: Rollierend