Schutzbeauftragte im Kirchenkreis
Monika Weber über ihre Arbeit als Kinderschutzfachkraft für den Kirchenkreis
Wozu gibt es eine Kinderschutzfachkraft im Kirchenkreis?
Wenn Sie in Ihrem Arbeitsumfeld Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls von Kindern oder Jugendlichen sehen, sind Sie nach staatlichen und kirchenrechtlichen Bestimmungen und dem Gesetz dazu verpflichtet, eine Kinderschutzfachkraft hinzuzuziehen. In meiner Funktion als Kinderschutzfachkraft stehe ich Ihnen in solch einem Fall selbstverständlich zur Seite.
Wie haben Sie sich für diese Postition qualifiziert?
Seit Oktober 2013 arbeite ich freiberuflich als so genannte insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) nach § 8a SGB III und berate verschiedene Träger in ganz Berlin, seit 2014 auch den Kirchenkreis Berlin Stadtmitte. Außerdem bin ich Coach für gewaltfreie Kommunikation und systemische Beraterin.
Wer kann sich an Sie wenden?
Ich berate sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Mitarbeitende, wenn sie sich Sorgen um ein Kind oder einen Jugendlichen machen und eine externe Einschätzung wünschen.
Wieso braucht es für diese Arbeit eine externe Fachkraft?
Da ich als Kinderschutzfachkraft weder das Kind noch die Eltern persönlich kenne, kann der Blick von außen bei der objektiven Einschätzung der Situation helfen.
Wie gehen Sie bei einem Verdacht vor?
Ich analysiere die Sachlage und suche nach geeigneten Wegen zur Vorbeugung, wenn der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die Beratungen und Risikoeinschätzungen erfolgen immer anonym. Wir haben sowohl für akute Kindeswohlgefährdung als auch beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung einen Handlungsplan erarbeitet, nach dem wir vorgehen.
Gibt es noch weitere Präventions-Angebote?
Da ich in verschiedenen Gremien mitarbeite, kann ich Informationen über Präventions- und Hilfsangebote in meine Arbeit einfließen lassen.
Monika Weber
Fachkraft für Kinderschutz
Mediatorin
Systemische Beraterin
m.weber@kkbs.de
0157 39592276
Christian Guth
Pfarrer für Gemeinschaftsaufgaben
c.guth@kkbs.de
(030) 25 81 85-121
Tanja Strebelow
Diakonin
Kreisbeauftragte für die Arbeit mit Kindern
t.strebelow@kkbs.de
(030) 25 81 85-421
Monika Weber über ihre Arbeit als Kinderschutzfachkraft für den Kirchenkreis
Wozu gibt es eine Kinderschutzfachkraft im Kirchenkreis?
Wenn Sie in Ihrem Arbeitsumfeld Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls von Kindern oder Jugendlichen sehen, sind Sie nach staatlichen und kirchenrechtlichen Bestimmungen und dem Gesetz dazu verpflichtet, eine Kinderschutzfachkraft hinzuzuziehen. In meiner Funktion als Kinderschutzfachkraft stehe ich Ihnen in solch einem Fall selbstverständlich zur Seite.
Wie haben Sie sich für diese Postition qualifiziert?
Seit Oktober 2013 arbeite ich freiberuflich als so genannte insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) nach § 8a SGB III und berate verschiedene Träger in ganz Berlin, seit 2014 auch den Kirchenkreis Berlin Stadtmitte. Außerdem bin ich Coach für gewaltfreie Kommunikation und systemische Beraterin.
Wer kann sich an Sie wenden?
Ich berate sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Mitarbeitende, wenn sie sich Sorgen um ein Kind oder einen Jugendlichen machen und eine externe Einschätzung wünschen.
Wieso braucht es für diese Arbeit eine externe Fachkraft?
Da ich als Kinderschutzfachkraft weder das Kind noch die Eltern persönlich kenne, kann der Blick von außen bei der objektiven Einschätzung der Situation helfen.
Wie gehen Sie bei einem Verdacht vor?
Ich analysiere die Sachlage und suche nach geeigneten Wegen zur Vorbeugung, wenn der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die Beratungen und Risikoeinschätzungen erfolgen immer anonym. Wir haben sowohl für akute Kindeswohlgefährdung als auch beim Verdacht auf Kindeswohlgefährdung einen Handlungsplan erarbeitet, nach dem wir vorgehen.
Gibt es noch weitere Präventions-Angebote?
Da ich in verschiedenen Gremien mitarbeite, kann ich Informationen über Präventions- und Hilfsangebote in meine Arbeit einfließen lassen.