23/01/2026 0 Kommentare
Zwei Jahre nach ForuM – Stand der Aufarbeitung in der EKBO
Zwei Jahre nach ForuM – Stand der Aufarbeitung in der EKBO
# Schutz vor sexualisierter Gewalt

Zwei Jahre nach ForuM – Stand der Aufarbeitung in der EKBO
Betroffenenorientiert aufarbeiten und Prävention weiterentwickeln
Zwei Jahre nach Veröffentlichung der ForuM-Studie zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche zieht die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) Bilanz zur betroffenenorientierten Aufarbeitung, zur weiteren Entwicklung der Präventions- und Interventionsarbeit sowie zu Arbeitsstrukturen für die unabhängige Aufarbeitung. Landesbischof Dr. Christian Stäblein erklärt: Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Kirche ist und bleibt zwei Jahre nach der Veröffentlichung der Forum-Studie zentrale Aufgabe und Herausforderung unsere Organisation. Es gilt die Verantwortung, eine andere Kirche zu werden, in der sexualisierte Gewalt nach allen Möglichkeiten und Kräften verhindert und verfolgt wird. Werden Vorwürfe bekannt, wird ihnen konsequent nachgegangen. Dabei stehen die Unterstützung Betroffener und die Aufklärung der Vorwürfe an erster Stelle. In Gemeinden und Kirchenkreisen werden Schutzkonzepte auf ihre Praktikabilität hin überprüft und wird systematisch für Angebote von Schulungen gesorgt. Auf den Tagungen der Landessynode habe ich in meinen Berichten immer wieder deutlich gemacht, dass Prävention und Aufarbeitung unsere selbstverständlichen Pflichtaufgaben sind, es ist die Verantwortung, für safer spaces zu sorgen und die Betroffenen immer wieder zu hören.“
Konsistorialpräsidentin der EKBO, Dr. Viola Vogel ergänzt: „Zwei Jahre nach dem Erscheinen der ForuM-Studie haben sich viele landeskirchliche Strukturen zum Positiven verändert. Die Verhinderung sexualisierter Gewalt in der Kirche ist in meinen Augen prioritär für alles kirchliche Leitungshandeln und wird es bleiben. Beratungsstellen, Hilfs-, Schulungs- und Präventionsangebote wurden ausgebaut und das Bewusstsein der hauptamtlich wie ehrenamtlich Tätigen in unserer Landeskirche für den gesamten Bereich geschärft. Ich bin dankbar, dass in diesen Fragen sowohl in der Synode, der Kirchenleitung und im Konsistorium große Einigkeit besteht.“
Betroffenenforum und Betroffenenvertretung URAK Nord-Ost
Seit November 2024 gibt es eine Betroffenenvertretung im Verbund Nord-Ost. Diese entsendet zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK) und begleitet die Kommissionsarbeit fortlaufend. Darüber hinaus hat sich ein jährliches Betroffenenforum etabliert. Dieses dient der Vernetzung und Information betroffener Menschen und wird von den Trägern des Verbunds Nord-Ost sowie der Betroffenenvertretung organisatorisch begleitet. Im März 2026 findet das nächste Treffen in Hamburg statt; ein weiteres Betroffenenforum ist für Herbst 2026 in Berlin avisiert. Die Ressourcen für die Organisation und Teilnahme werden von den Verbundpartnern bereitgestellt, das Forum arbeitet inhaltlich aber unabhängig von der Landeskirche bzw. dem Verbund.
URAK
Die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK) des Verbunds Nord-Ost, hat ihre Arbeit im März 2025 aufgenommen. Sie befindet sich weiterhin in der Aufbau- und Stabilisierungsphase. Die Kommission arbeitet ehrenamtlich und kann unter anderem eigene Forschungs- und Studienaufträge erteilen. Der Gesamtarbeitszeitraum beträgt nach derzeitiger Einschätzung rund vier Jahre. Ergebnisse liegen noch nicht vor; Auskünfte zur inhaltlichen Arbeit erteilt die URAK.
Meldungen und Anerkennungsleistungen
In den vergangenen Jahren wurden mehr Vorfälle an die EKBO herangetragen, als vor der ForuM Studie: 2025 waren es 30 und 2024 insgesamt 45 Hinweise. Die Mehrheit der gemeldeten Vorfälle ist nicht strafrechtlich relevant. Das gestiegene Meldeaufkommen resultiert auch aus der zunehmend transparenteren Kommunikation und den damit verbundenen niedrigeren Zugangsschwellen, die eine immer frühere Intervention ermöglichen – Maßnahmen, die auf Prävention und Schutz ausgelegt sind . Im Jahr 2025 gab es 5 Anträge bei der Anerkennungskommission, 6 Gesprächstermine und Leistungen in Höhe von 228.000 Euro (für insgesamt 10 Fälle; teils wurden Anträge schon vor 2025 gestellt). Seit dem Start der Anerkennungskommission im Jahr 2019 wurden innerhalb der EKBO insgesamt 590.583 Euro an Anerkennungsleistungen gewährt.
Prävention und Schutzkonzepte
Auf Ebene der Präventionsarbeit erfolgten personelle und strukturelle Verstärkungen. Die Fachstelle der EKBO wurde multiprofessionell verstärkt und finanziell angemessen ausgestattet. Im November 2025 verabschiedete die Landessynode ein überarbeitetes Gewaltschutzgesetz. Ein wesentlicher Baustein ist die Pflicht zur regelmäßigen Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für Beschäftigte sowie für Ehrenamtliche in eigens definierten Arbeits- und Handlungsbereichen. Damit wird eine präzisere Rechtsgrundlage geschaffen, um Menschen mit einschlägigen Vorstrafen konsequent vom Dienst auszuschließen. Außerdem sind in allen Kirchenkreisen Schutzkonzepte etabliert, aktualisiert und werden zunehmend auch evaluiert. Fortlaufend finden Schulungen auch für Mitarbeitende des Konsistoriums und der Landeskirche statt. Die Präventionsarbeit wird durch ein Multiplikator: innen-Modell unterstützt – seit 2024 wurden über 100 Multiplikatoren und Multiplikatorinnen zu diversen Themen landeskirchenweit geschult, auch für eine barrierefreie und mehrsprachige Kommunikation. Ebenso wird der Verhaltenskodex der EKBO fortlaufend kommuniziert und steht allen kirchlichen Stellen zur Verfügung.
Ausblick
Ein zentrales Ergebnis der ForuM-Studie war der bundesweite Ruf nach Vereinheitlichung kirchlicher Rechtsgrundlagen im Umgang mit sexualisierter Gewalt. Die von der Evangelischen Kirche in Deutschland beschlossene Anerkennungsrichtlinie wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 in der EKBO umgesetzt. Die Richtlinie soll Regelungen zu Anerkennungsleistungen vereinheitlichen und Entscheidungswege klarer definieren. Schwerpunkte der laufenden Arbeit bilden derzeit die Betroffenenbegleitung, die Aufarbeitung gemeldeter Fälle der Vergangenheit, die strafrechtlich oder disziplinarrechtlich nicht mehr verfolgt werden können, die Etablierung von Gremien und verlässlichen Strukturen sowie die Prävention.
Kontaktmöglichkeiten
EKBO Landeskirchliche Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt
Telefon: +49 30 243 44 568
E-Mail: fachstelle.praevention@ekbo.de
https://www.ekbo.de/wir/ansprechpersonen-bei-missbrauch-und-missbrauchsverdacht.html#c137129
Anerkennungskommission zur individuellen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt
Geschäftsstelle
Telefon: +49 30 24344 316 / -546
E-Mail: anerkennungskommssion@ekbo.de
https://www.ekbo.de/service/aktiv-gegen-sexualisierte-gewalt/anerkennungskommission.html
Wendepunkt e.V.
Unabhängige Externe Ansprechstelle
Mo. 11:00 bis 12:30 Uhr, Mi. 16:00 bis 17:30 Uhr
Telefon (kostenfrei): 0800 5 70 06 00
vertrauensstelle-ekbo@wendepunkt-ev.de
Ergebnisse der und Hintergrund zur ForuM-Studie
Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK)
Leitung der Geschäftsstelle der URAK Verbund Nord-Ost
Manuel Stadtmüller
E-Mail: info@urak-nord-ost.de
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