14/01/2026 0 Kommentare
GMAV-Wahlen
GMAV-Wahlen

Wahlausschreiben
Die Wahl zur Bildung der neuen MAV findet im ordentlichen Wahlverfahren statt.
Als Wahltag ist festgelegt worden
Donnerstag, 12. Februar 2026
Uhrzeit 10.00 – 14.00 Uhr
Wahlberechtigung
- Wahlberechtigt sind alle Mitarbeiter/innen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
- Nicht wahlberechtigt sind Mitglieder der Dienststellenleitung der einzelnen Arbeitgeber.
- Weitere Ausschlusskriterien regelt das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD §9.
Wählbarkeit
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag der Dienststelle seit mindestens sechs Monaten angehören.
Nicht wählbar sind:
- Wahlberechtigte, die Infolge Richterspruchs die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzen
- Wahlberechtigte, die am Wahltag noch für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten beurlaubt sind,
- Wahlberechtigte, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden,
- Wahlberechtigte, die als Vertretung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in das Leitungsorgan der Dienststelle gewählt worden sind.
Die Liste der Wahlberechtigten und wählbaren Mitarbeiter/Innen liegt in der Zeit vom 5. Januar bis zum 12. Februar 2026 während der Öffnungszeiten zur Einsicht im Kirchenforum, Klosterstr. 66, 10179 Berlin in der Superintendentur im 1. OG aus.
Jede/r Wahlberechtigte hat das Recht, gegen die Liste der Wahlberechtigten oder die Liste der wählbaren Mitarbeiter/innen bis zum Beginn der Wahlhandlung schriftlich und begründet beim Wahlvorstand Einspruch einzulegen. Der Wahlvorstand entscheidet unverzüglich über den Einspruch und erteilt dann einen schriftlichen Bescheid.
Die Zahl der insgesamt zu wählenden Mitglieder der Mitarbeitendenvertretung beträgt neun Personen. (§8 Abs. 1, Mitarbeitervertretungsgesetz EKD)
Erläuterungen zur Briefwahl
Die Wahl findet am 12. Februar im Kirchenforum statt. Eine Briefwahl ist zugelassen. Jede/r Wahlberechtigte erhält mit der persönlichen Wahlbenachrichtigung bereits die Briefwahlunterlagen zusammen mit dem aus den Wahlvorschlägen erstellten Gesamtvorschlag.
Falls Sie von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, gilt: im Wege der Briefwahl abgegebene Stimmen werden berücksichtigt, wenn Sie bis zum Abschluss der Wahlhandlung (12. Februar 2026, 14 Uhr) beim Wahlvorstand eingegangen sind.
Wahlvorschläge
Jede/r Wahlberechtigte kann mit anderen Wahlberechtigten bis zum 12. Januar 2026 einen Wahlvorschlag einreichen. Es ist auch möglich sich selber vorzuschlagen. Der Wahlvorschlag ist von mindestens drei Wahlberechtigten zu unterzeichnen und beim Wahlvorstand einzureichen.
Hilfreich ist es, wenn der/die Vorgeschlagene auf dem Wahlvorschlag ihr/sein Einverständnis mit der Aufnahme in den Gesamtvorschlag erklärt.
Der Wahlvorstand hat die Ordnungsmäßigkeit der Wahlvorschläge und die Wählbarkeit der Vorgeschlagenen unverzüglich zu prüfen und Beanstandungen dem/der Erstunterzeichner/in des Wahlvorschlages unverzüglich mitzuteilen. Beanstandungen können innerhalb der Einreichungsfrist behoben werden.
Die Bekanntmachung des Gesamtvorschlags wird bis zum 29.01.2026 erfolgen.
Der Wahlvorstand ist gerne bereit, bei eventuellen Unklarheiten Auskunft zu geben.
Wir bitten um eine rege Beteiligung bei der Einreichung von Wahlvorschlägen und bei der Wahl.
Der Wahlvorstand
André Groujean Joachim Hilburg Kirsten Hirschberg
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