10/03/2026 0 Kommentare
EKBO beschließt Anerkennungsrichtlinie für Betroffene sexualisierter Gewalt
EKBO beschließt Anerkennungsrichtlinie für Betroffene sexualisierter Gewalt
# Schutz vor sexualisierter Gewalt

EKBO beschließt Anerkennungsrichtlinie für Betroffene sexualisierter Gewalt
Die Kirchenleitung beschließt Inkorporation der Anerkennungsrichtlinie der EKD in das landeskirchliche Recht der EKBO. Die neue Rechtsverordnung gilt ab 23. April 2026
Berlin - Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat am vergangenen Freitag in ihrer Kirchenleitungssitzung beschlossen, die Anerkennungsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für Betroffene sexualisierter Gewalt in das landeskirchliche Recht der EKBO zu inkorporieren. Die Rechtsverordnung der Anerkennungskommission (ABBO) tritt am 23. April 2026 in Kraft. Ziel ist es, die Verfahren und Leistungen für Betroffene in allen evangelischen Landeskirchen zu vereinheitlichen. Mit der Entscheidung folgt die EKBO den im März 2025 vom Rat der EKD allen Gliedkirchen vorgeschlagenen Anerkennungsrichtlinie.
„Nach intensiver Befassung hat die Kirchenleitung der EKBO beschlossen, die Anerkennungsrichtlinie des Rates der EKD in unser landeskirchliches Recht zu inkorporieren“, sagt Konsistorialpräsidentin Dr. Viola Vogel. „Ich bin froh, dass wir unsere Anerkennungskommission zukünftig gemeinsam mit dem Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (DWBO) fortführen werden. Diakonie wie auch Kirche erkennen damit in gemeinsamer Verantwortung das Leid an, das den Betroffenen sexualisierter Gewalt im kirchlichen und diakonischen Raum widerfahren ist. Neben der Aufarbeitung liegt mir die Präventionsarbeit besonders am Herzen.“
Bischof Dr. Christian Stäblein betont: „Es ist für die Betroffenen enorm wichtig, dass die Landeskirchen der EKD einheitliche Maßstäbe setzen und Anerkennungsleistungen vergleichbar geregelt sind. Deshalb werden wir auch in unserer Landeskirche die Anerkennungsrichtlinie so umsetzen, wie sie von der EKD vorgesehen ist. Ich möchte erneut betonen: wir sind in der Pflicht, eine andere Kirche zu werden, darum muss es uns gehen. Für die EKBO ist die Übernahme der Anerkennungsrichtlinie und die angestrebte Einheitlichkeit ein weiterer Schritt. Die Verantwortung für das, was geschehen ist, und die Verantwortung, dass es sich in der Zukunft nicht wiederholen darf, liegt bei uns.“ (EKBO)
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