02/07/2024 0 Kommentare
Berliner Bezirksamt verlangt Zweckentfremdungsabgabe von Wohn- und Beratungshaus für Frauen in Not
Berliner Bezirksamt verlangt Zweckentfremdungsabgabe von Wohn- und Beratungshaus für Frauen in Not
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Berliner Bezirksamt verlangt Zweckentfremdungsabgabe von Wohn- und Beratungshaus für Frauen in Not
Am Dienstag, 26. Februar 2019, haben das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte und die Koepjohann'sche Stiftung gemeinsam ein Wohn- und Beratungshaus für Frauen und Kinder in Not in der Tieckstraße 17 in Berlin Mitte eröffnet. Gedämpft wurde die Stimmung durch eine Benachrichtigung des Berliner Bezirksamts Mitte von vergangener Woche mit der Aufforderung, pro genutzem Quadratmeter sechs Euro Zweckentfremdungsabgabe monatlich zu zahlen. Auf die Einrichtung kämen dann Zahlungen in Höhe von monatlich insgesamt etwa 4.000 Euro zu.
Nachdem das Bewilligungsverfahren zunächst problemlos verlaufen war und die vorbeschriebene Nutzung des Hauses als Wohn- und Beratungshaus für Frauen und Kinder in Not auch mit Zweckentfremdungserwägungen vom Bezirksamt akzeptiert wurde, erhielt das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte e. v. als Träger einen geänderten Bescheid.
„Die Nachricht hat uns geschockt“, sagt Monika Lüke, Geschäftsführerin des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte e. V., „Jetzt sollen wir Geld dafür bezahlen, dass wir Frauen und Kinder, die sonst auf der Straße leben, eine Unterkunft und Zukunftsperspektiven bieten. Dabei erzielen wir ja selbst keinerlei Gewinn durch den Betrieb der Unterkunft – wir sind eine gemeinnützige, kirchliche Einrichtung.“
Bei dem Wohn- und Beratungshaus für Frauen in Not handelt es sich um eine in dieser Form berlinweit bisher einmalige Einrichtung, in der obdachlose Frauen mit und ohne Kinder von der Straße aufgenommen und auf dem Weg in ein normales Wohnumfeld beraten und begleitet werden. In dem Haus gibt es zehn Notübernachtungsplätze, 34 Plätze für Frauen mit und ohne Kinder und vier Appartements für betreutes Einzelwohnen, davon ein behindertengerechtes Appartement sowie Beratungsangebote.
Grundlage für die Forderungen des Bezirksamtes ist das im vergangenen Jahr weiter verschärfte Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) des Berliner Senates, nach dem „auch die Unterbringung von Obdachlosen oder geflüchteten Menschen zu Tagessätzen den Tatbestand der Zweckenfremdung erfüllt.“ (§2, Abs. 1 ZwVbG)
„ Selbstverständlich werden wir gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, aber eigentlich wollen wir langwierige verwaltungsrechtliche Auseinandersetzungen vermeiden und lieber unsere Kraft darauf verwenden, für die Frauen und Kinder da zu sein“, verdeutlicht Monika Lüke, Geschäftsführerin des Diakonischen Werks Berlin Stadtmitte e. V., „wie lange wir unter diesen Bedingungen den Betrieb des Wohn- und Beratungshauses für Frauen und Kinder in Not aufrechterhalten können, wissen wir nicht.“
Foto:©Janka Haverbeck
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