Aufruf zur Kandidatur zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Aufruf zur Kandidatur zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Aufruf zur Kandidatur zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung

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Aufruf zur Kandidatur zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung

Information über die vorgezogene Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (SBV) des Kirchenkreises Berlin-Stadtmitte laut § 94 Abs. 7 SGB 9

Werden Sie Kandidatin / Kandidat für die SBV oder schlagen Sie doch einfach eine Kollegin / einen Kollegen vor.

Laut Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) der Evangelischen Kirche in Deutschlands (EKD) § 10 Abs. 1 sind alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aller Dienststellen wählbar, die

- das 18 Lebensjahr vollendet haben

- länger als 6 Monate im Dienst sind

- nicht in Leitungsorganen der Dienststellen gewählt sind.

Für die Schwerbehindertenvertretung gelten die gleichen Rechte, wie für die Mitarbeitervertretung, Sie genießen z.B. einen besonderen Kündigungsschutz.

Wahlberechtigt sind alle in den Dienststellen, für die die Schwerbehindertenvertretung gewählt wird, beschäftigten schwerbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und Personen, die gemäß § 151 Absatz 2 SGB IX mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Alle Wahlberechtigten erhalten eine Einladung zur Wahlversammlung.

Bitte reichen Sie ihre Kandidatur bis zum Wahlversammlungstermin bis Montag, 08. April 2024 bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission, Joachim Hilburg ein. Herr Hilburg ist erreichbar per Mail: j.hilburg@kva-bmn.de, schriftlich per Post an: Kirchl. Verwaltungsamt Berlin Mitte Nord, Klosterstraße 66 in 10179 Berlin, telefonisch erreichen Sie Herrn Hilburg unter: 030 258185245

oder 

Sie kandidieren persönlich am Tag der Wahl in der Wahlversammlung, die am 8. April von 13 bis 14:30 Uhr im Kirchenforum, Klosterstraße 66 stattfindet. Unmittelbar danach erfolgt die Wahl.

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