Berliner Landeskirche plant Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare

Berliner Landeskirche plant Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare

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Berliner Landeskirche plant Trauungen für gleichgeschlechtliche Paare

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz will homosexuelle Lebenspartner bei kirchlichen Trauungen mit Ehepaaren gleichstellen. Über ein entsprechendes Kirchengesetz will die Synode abstimmen, die am 8. und 9. April in Berlin zu ihrer Frühjahrstagung zusammenkommt. Die Landeskirche ist damit bundesweit die dritte EKD-Mitgliedskirche, die diesen Schritt gehen will. Bisher sind Traugottesdienste für gleichgeschlechtliche Lebenspartner nur in den Landeskirchen in Hessen und Nassau und im Rheinland möglich.
Die Bibel beschreibe neben der Verbindung von Mann und Frau auch andere Beziehungen zweier Menschen, die auf Fürsorge, Verantwortlichkeit, Verlässlichkeit und Vertrauen auf eine dauerhafte Verbindung gegründet seien, heißt es zur Begründung in der Vorlage der Kirchenleitung. Das Kirchengesetz soll am 1. Juli 2016 in Kraft treten.
In Berlin, Brandenburg und Ostsachsen waren bislang nur Segnungsgottesdienste für Homosexuelle in eingetragenen Lebenspartnerschaften zugelassen. Diese kirchlichen Feiern, die sich auch in der liturgischen Gestaltung von klassischen Traugottesdiensten unterscheiden sollten, wurden 2002 eingeführt. Seitdem erhielten in der Landeskirche mehr als 200 gleichgeschlechtliche Paare den kirchlichen Segen, der nun auch rückwirkend klassischen Trauungen gleichgestellt werden kann, wenn das Kirchengesetz beschlossen wird.Pfarrer und Gemeinden können dem Gesetzentwurf zufolge zwar auch weiterhin Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare ablehnen, müssen dies jedoch künftig begründen. Sowohl ordinierten Pfarrern als auch Gemeindekirchenräten sei zumutbar, "ihre theologischen Auffassungen aufzuschreiben und zu vertreten", heißt es dazu in der Vorlage der Kirchenleitung. Die Begründungen müssen dem zuständigen Superintendenten und der Landeskirche mitgeteilt werden.
Mehrere Gemeinden, die die Gleichstellung homo- und heterosexueller Paare bei Trauungen ablehnen, haben beantragt, das Kirchengesetz von der Tagesordnung zu nehmen und nicht zu beschließen. Weitere Themen der Synode sind unter anderem der Strukturwandel in der Lausitzer Braunkohleregion, der Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche und die Finanzierung größerer kirchlicher Bauvorhaben. In einem Antrag wird dazu ein Fünf-Jahres-Programm mit einem Budget von mindestens fünf Millionen Euro für Stadtkirchen und Gemeindestandorte in Städten gefordert.
Die 114 Kirchenparlamentarier vertreten rund eine Million Protestanten in 27 Kirchenkreisen mit rund 1.300 Gemeinden in Berlin, Brandenburg und der Region Görlitz an. (Epd)


Foto: ©Lucas1989 /photocase.de

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