Information zur GMAV-Wahl 2026

Information zur GMAV-Wahl 2026

Information zur GMAV-Wahl 2026

# GMAV_aktuell

Information zur GMAV-Wahl 2026

Mach mit! Kandidiere für die Gemeinsame Mitarbeitendenvertretung (GMAV) Berlin Stadtmitte und für die Schwerbehindertenvertretung!

1. Wann wird gewählt?

Die regelmäßigen Wahlen zur GMAV finden zwischen dem 1. Januar und 30. April 2026 statt. Die Amtszeit der neuen GMAV beginnt am 1. Mai 2026.

2. Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Mitarbeitenden (§ 9 MVG-EKD), die

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • am Wahltag in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zur Kirche oder Diakonie stehen – unabhängig vom Beschäftigungsumfang (Vollzeit, Teilzeit, geringfügig, befristet).

Nicht wahlberechtigt sind z. B.:

  • Mitglieder der Dienststellenleitung,
  • echte Honorarkräfte,
  • Ehrenamtliche, FSJ-, BFD- und FÖJ-Kräfte,
  • Personen, die ausschließlich im pfarramtlichen Dienst oder in Ausbildung stehen.

3. Wer kann kandidieren?

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die

  • seit mindestens 6 Monaten der Dienststelle angehören (§ 10 MVG-EKD) und
  • nicht zur Dienststellenleitung gehören.

Nicht wählbar sind:

  • Auszubildende,
  • Mitarbeitende in Eltern- oder Sonderurlaub von mehr als 6 Monaten,
  • Mitarbeitende, die als Vertretung der Mitarbeitenden in ein Leitungsorgan (z. B. GKR, KKR) gewählt wurden.

4. Wie läuft die Wahl ab?

Die Wahl wird von einem Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Er erstellt u. a. die Listen der Wahlberechtigten und Wählbaren, legt den Wahltermin fest und veröffentlicht rechtzeitig das Wahlausschreiben mit allen Fristen.

Je nach Größe der Dienststelle kann die Wahl als

  • vereinfachte Wahlversammlung oder
  • normale Wahl (bei> 100 Wahlberechtigten) durchgeführt werden. Eine Briefwahl ist ebenfalls möglich.

5. Ich möchte mich zur Wahl stellen – was ist zu tun?

  • Sprich frühzeitig dein Interesse gegenüber dem Wahlvorstand an.
  • Reiche innerhalb der im Wahlausschreiben genannten Frist (i. d. R. 3 Wochen nach Veröffentlichung) einen Wahlvorschlag ein.

o Er muss von mindestens 3 Wahlberechtigten unterschrieben sein

o Der Wahlvorstand prüft anschließend deine Wählbarkeit und ob du mit der Kandidatur einverstanden bist.

Danach wirst du auf dem Gesamtvorschlag und später auf dem Stimmzettel aufgeführt.

6. Nach der Wahl

  • Die Auszählung erfolgt öffentlich.
  • Das Ergebnis wird direkt bekanntgegeben.
  • Die Gewählten werden schriftlich benachrichtigt.
  • Mit dem 1. Mai 2026 beginnt die neue Amtszeit der GMAV.

Hinweis: Alle rechtlichen Grundlagen finden sich im MVG-EKD und in der Wahlordnung zum MVG-EKD.

Für Fragen steht der Wahlvorstand zur Verfügung: Wahlvorstand@kkbs.de

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